Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan ist das grundlegende Steuerungs- und Planungsinstrument der räumlichen Gesamtplanung der Stadt Saalfeld/Saale. Der Flächennutzungsplan stellt in Grundzügen die städtebaulichen Veränderungen für das gesamte Stadtgebiet Saalfelds dar und fasst die Ergebnisse eines grundsätzlichen politischen und fachlichen Planungsprozesses zusammen. Dabei ist die Nutzung aller Flächen so zu steuern, dass eine möglichst konfliktfreie Flächenverteilung für die vorhersehbaren Ansprüche gesichert ist.
Der Stadtrat der Stadt Saalfeld/Saale hat in seiner Sitzung vom 17.12.2014 den Flächennutzungsplan beschlossen.
genehmigter Flächennutzungsplan der Stadt Saalfeld/Saale (17 MB)
Am 3.9.2004 wurde der FNP der Gemeinde Saalfelder Höhe genehmigt.
FNP SLF'er Höhe
FNP SLF'er Höhe Ortsteile
FNP SLF Hoehe 1. Aenderung (Stand 16.5.2015)
Flächennutzungsplan der Stadt Saalfeld/Saale, Neuaufstellung für das Gemeindegebiet ab dem 01.01.2019 – Einleitungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Saalfeld/Saale hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.11.2020 die Einleitung der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Saalfeld/Saale für das Gemeindegebiet ab dem 01.01.2019 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Aufgrund der Eingemeindungen von Wittgendorf und der Saalfelder Höhe am 06.07.2018 sowie von Reichmannsdorf und Schmiedefeld am 01.01.2019 hat sich das Gebiet der Stadt Saalfeld/Saale mehr als verdoppelt. Der im Jahr 2015 genehmigte Flächennutzungsplan schließt hingegen nur den Bereich der Kernstadt sowie die bis dahin eingemeindeten Ortsteile in seinen Geltungsbereich ein. Dem erheblichen Zuwachs an Fläche und Ortsteilen soll mit einer Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (FNP) angemessen Rechnung getragen werden. Sowohl der aktuelle FNP der Stadt Saalfeld/Saale, als auch der 2004 genehmigte Flächennutzungsplan der Gemeinde Saalfelder Höhe dienen dabei als Grundlage der Fortschreibung und Aktualisierung der Planinhalte.
Für die Teile des Saalfelder Gemeindesgebietes, für die bislang kein rechtskräftiger Flächennutzungsplan existiert hat (Reichmannsdorf, Schmiedefeld und Wittgendorf), erfolgt im Rahmen dieses Verfahrens die erstmalige Aufstellung eines Flächennutzungsplans.
Geltungsbereich Einleitungsbeschluss FNP ab 2019