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Hortnutzung

Amt für Kindergarten/Schule/Hort
Markt 6
07318 Saalfeld/Saale

Zuständiges Amt:» Amt für Kindergarten/Schule/Hort
03671 598-326
03671 598-327

Ansprechpartner:
Frau Nowak-Jaensch
03671 598-325


Frau Dietzel
03671 598-325


Frau Kleine
03671 598-323

Die Staatlichen Grundschulen der Stadt Saalfeld/Saale bieten Ihnen die Hortbetreuung Ihres
Kindes an. Voraussetzung für die Hortbetreuung ist eine schriftliche Hortanmeldung.

Um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten, bitten wir Sie, diese Vordrucke sorgfältig und vollständig auszufüllen. Damit eine ordnungsgemäße Berechnung der Gebühren erfolgen kann, ist es notwendig, dass alle erforderlichen Bescheide, Unterlagen und Nachweise vollständig vorliegen.

Eine Antragstellung auf Ermäßigung der Hortgebühren bei Erfüllung der dazu festgelegten Kriterien ist freiwillig.

» Hortgebührensatzung
» Einkommensgruppierung normal
» Einkommensgruppierung Schulanfänger
» Hortbenutzungssatzung
» Folgeanmeldung
» ThürHortkBVO Original
» Hortanmeldung (Erstanmeldung)