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Antrag auf einen Kita-Platz
der Antrag auf einen Kita-Platz in einer Saalfelder Einrichtung ist bitte sechs Monate vor Nutzung der Einrichtung bei der Stadtverwaltung Saalfeld, Amt für Kindertagesstätten, Schule und Hort zu stellen.

Ansprechpartner:
Frau Häselbarth
Zimmer 3.01 ( 3. Etage, Markt 6) 
Tel.-Nr.: 03671/ 598 329 
E-Mail: kita@stadt-saalfeld.de

Wir empfehlen Ihnen, vorab einige Einrichtungen zu besichtigen und mit der Leitung Fragen zu Gebühren*, freien Plätzen, Betreuungskonzept etc. abzustimmen.
Wenn Sie eine Einrichtung gewählt haben, können Sie gern einen Antrag stellen. Anträge sind erhältlich bei:

  • der Stadtverwaltung Saalfeld, Amt für Kindertagesstätten, Schule und Hort,
  • den Kindertagesstätten,
  • im Internet unter http://www.saalfeld.de/.

Je nach dem Alter des Kindes zum Zeitpunkt des Eintrittes in die Kindertagesstätte werden 2 Anträge unterschieden:
 
1) Kinder unter 1 Jahr:
Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr  haben einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung, Erziehung und Betreuung in einer Kindertageseinrichtung.

Kinder unter 1 Jahr haben einen Anspruch auf einen Kita-Platz bei:

  • Erwerbstätigkeit der Erziehungsberechtigten,
  • Teilzeitarbeit während des Erziehungsurlaubs,
  • Beginn bzw. Fortsetzung einer beruflichen Bildungsmaßnahme,
    der Schulausbildung oder Hochschulausbildung,
  • nachgewiesenen sozialen oder entwicklungsspezifischen Gründen

Die berufliche Tätigkeit ist in der Anlage 1 von den Arbeitgebern beider Erziehungsberechtigter, die in einem Haushalt wohnen, nachzuweisen oder auf eine andere geeignete Weise (z.B. Kopie der Gewerbeerlaubnis, Studienbescheinigung, Ausbildungsvertrag etc.).
Bei der Beantragung eines Kita-Platzes auf Grund sozialer oder entwicklungsspezifischer Gründe  ist eine Empfehlung des Jugendamtes erforderlich. 

2) Kinder ab 1 Jahr:
Nach Ausfüllen des Antrags und Wiedervorlage in der Stadt Saalfeld, erhalten Sie eine Zustimmung für die Nutzung eines Kita-Platzes. Diese ist in der Kindertagesstätte vorzulegen.

Kinder aus anderen Wohnsitzgemeinden
Auf Grund des Wunsch- und Wahlrechtes nach § 4 ThürKitaG können auch Kinder aus anderen Wohnsitzgemeinden eine Kindertagesstätte in Saalfeld besuchen, wenn freie Kapazitäten gegeben sind.

Bitte sprechen Sie hierzu im Amt für Kita/ Schule/ Hort, Markt 6 vor. Im Rahmen einer Einzelfallentscheidung wird über die Aufnahme eines Kindes aus einer anderen Wohnsitzgemeinde in einer Saalfelder Einrichtung entschieden.

 (* Die Elternbeiträge/Benutzungsgebühren der Saalfelder Einrichtungen werden nach der Kinderanzahl der Familie berechnet. Die Stadt Saalfeld kann deshalb nicht voraussagen, welcher Betrag an die Kita in Ihrem spezifischen Fall zu leisten ist.)