14.02.2011

Baumschutz


Das städtische Grünflächenamt informiert...

Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt vom 21. April 2010 ist die Saalfelder Baumschutzsatzung aufgehoben. Unabhängig davon sind öffentlich-rechtliche Vorschriften zu beachten, die im Naturschutzgesetz, Wasser- und Baurecht geregelt sind. Das Bundesnaturschutzgesetz regelt im § 39 BNatSchG das Fäll- und Schnittverbot für Bäume außerhalb des Waldes und gärtnerisch genutzter Grünflächen, sowie für Hecken, lebende Zäune und Gebüsche in einem festgelegten Zeitraum vom 1. März bis 30. September  in Städten und Gemeinden ohne Baumschutzsatzung.  

Weitere Informationen finden Sie in einem Faltblatt das in den Informationsständern der Stadtverwaltung Saalfeld ( Markt 1, Markt 6) zur kostenlosen Mitnahme ausliegt.