12.04.2012

Mikrochip und Haftpflicht für meinen kleinen Liebling?


Hundehalter müssen Nachweise abgeben

„Hundehalter müssen schnellstmöglich das Chippen ihres Hundes sowie eine Haftpflichtversicherung in der städtischen Abteilung Haushalt/Steuern nachweisen. Nur so können die Saalfelder ein zeitnahes Bußgeld vermeiden.“, erklärt die zuständige Leiterin Dagmar Sänger.

Im September 2011 trat das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren in Kraft. Sein Zweck ist, Gefahren vorzubeugen, die mit dem Halten und Führen von Tieren verbunden sind. Die Thüringer Landesregierung reagiert damit u. a. auf Vorfälle („Beiß-Attacken“) in der Vergangenheit.

Zentrale Neuerung für JEDEN Hundehalter ist die Pflicht, dauerhaft und unverwechselbar seinen Hund von einem Tierarzt mit einem Mikrochip zu kennzeichnen. Auch muss für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung zur Deckung von Personen- und Sachschäden abgeschlossen und aufrechterhalten werden. Der Halter hat die Kosten in beiden Fällen allein zu tragen.

Beide Nachweise waren der Stadtverwaltung bis zum 29.02.2012 anzuzeigen. Viele Einwohner sind dieser Aufforderung nicht nachgekommen. „Wir appellieren eindringlich, die Nachweise umgehend in der Abteilung Haushalt/Steuern abzugeben. Nur so kann ein Bußgeld noch vermieden werden.“, so Sänger.

Saalfelder Hundehalter sind zudem verpflichtet, ihre Hunde gemäß § 12 der Hundesteuersatzung der Stadt Saalfeld/Saale steuerlich anzumelden.