20.06.2013

Saalfelder Stadtwerke versorgen künftig viele Gebäude des Landkreises


Heimischer Energieversorger bei europaweiter Ausschreibung vorn

Die Stadtwerke Saalfeld versorgen ab 2014 für zwei Jahre zahlreiche Schulen, Sporthal-len, Verwaltungsgebäude und weitere Einrichtungen des Landkreises mit Strom und Gas. In der europaweiten Ausschreibung lag der regionale Energieversorger vor den Mitbewerbern.

Der rege Wettbewerb zwischen den Anbietern machte sich nicht nur in der Ausschreibung be-merkbar. Im Bereich Strom beteiligten sich neun Unternehmen an der Ausschreibung und im Be-reich Erdgas zehn. Ausschlaggebendes Kriterium für die Vergabe war der Netto-Arbeitspreis. Bezo-gen auf diesen Arbeitspreis konnte im Bereich Strom ein Preisvorteil von etwa 2 Cent je Kilowatt-stunde gegenüber der vorherigen Ausschreibung erzielt werden. Im Bereich Erdgas liegt der erzielte Preisvorteil bei rund 0,2 Cent je Kilowattstunde. Daraus ergibt sich eine voraussichtliche Einsparung von jährlich etwa 55 000 Euro für das Landratsamt. Insgesamt versorgen die Stadtwerke ab 2014 dann 55 Gebäude und Einrichtungen des Landkreises mit Strom und 36 mit Gas.

Mit Auslauf beziehungsweise Kündigung der bestehenden Lieferverträge für Strom und Erdgas zum 31.12.2013 erfolgte eine europaweite Ausschreibung für den Lieferzeitraum 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2015. Ausgeschrieben wurde ein Leistungsumfang von rund 4,4 Gigawattstunden (4.400.000 kWh) Strom und etwa 13,8 Gigawattstunden (13.800.000 kWh) Erdgas für den Ver-tragszeitraum. Dies entspricht einer Summe von rund 1 Million Euro für Strom und etwa 760 000 Euro für Erdgas.

Ein Effekt der Energiewende und dem verstärkten Ausbau von regenerativen Energien ist ein sin-kender Strompreis an der Strombörse EEX in Leipzig, an der gegenwärtig Großhandelspreise für unter 5 Cent pro Kilowattstunde erzielt werden können. Der Börsenpreis für Erdgas ist ebenfalls auf einem niedrigen Niveau stabil. Gegenläufig entwickelt sich jedoch die Höhe der EEG-Umlage.

Die Preise für Strom und Erdgas setzen sich aus vielen Bestandteilen zusammen. Hierbei sind ge-setzliche Abgaben (z.B. EEG-Umlage, Stromsteuer, Konzessionsabgabe) und Leistungen für den Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung nicht verhandelbare Preisbestandteile. Der einzige Faktor, auf den man bei einer Ausschreibung Einfluss hat ist der Netto-Arbeitspreis. Dieser wird für den Vertragszeitraum festgeschrieben und war bei beiden Varianten Ausschreibungsgegenstand.