04.12.2013

Ausblick Förderperiode 2014 - 2020 für Investitionen der gewerblichen Wirtschaft


Ab 1. Juli 2014 Absenkung der Förderhöchstsätze

Die neuen Regionalleitlinien, welche unter anderem Grundlage für die GRW-Förderung  sind, treten zum 01. Juli 2014 in Kraft. Im Rahmen der GRW- Förderung (Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur) können hauptsächlich Unternehmen im verarbeitenden Gewerbe für Investitionsmaßnahmen mit einem Volumen über 100 T€ einen Zuschuss beantragen. Nach derzeitigem Kenntnisstand gehen wir davon aus, dass sowohl der aktuell gültige Koordinierungsrahmen als auch die GRW-Richtlinie bis zum 30. Juni 2014 verlängert werden. Somit würden die bisherigen Förderkonditionen auch für Bewilligungen bis zum 30. Juni 2014 gelten. Auch das Auswahlverfahren soll im ersten Halbjahr 2014 weitergeführt werden.

Mit Inkrafttreten der neuen Regionalleitlinien zum 1. Juli 2014 kommt es zu einer Absenkung der Höchstfördersätze bei kleinen Unternehmen von 50% auf 35%, bei mittleren Unternehmen von 40% auf 25% und bei großen Unternehmen von 30% auf 15%. Auch wird es für Unternehmen größer 250 MA schwieriger, die Antragsberechtigung zu erlangen.

Anträge für die neue Förderperiode (ab dem 01.07.2014) können voraussichtlich mit dem Inkrafttreten des neuen Koordinierungsrahmens gestellt werden. Dieser befindet sich derzeit noch in der Notifizierungsphase. Nähere Informationen zum Sachstand werden zeitnah bekannt geben.

Als weiteres Förderinstrument steht nach wie vor das durch den Freistaat Thüringen aufgelegte Investitionsförderprogramm „Thüringen-Invest“ zur Verfügung. Hierbei können Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowohl Zuschüsse (20%) als auch Darlehen für Investitionen bis 100 T€ beantragen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten der Thüringer Aufbaubank.

Wirtschaftsförderagentur