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Öffnung von Kindergärten und Schulen


Schulen

Seit dem 2. Juni findet für alle Klassenstufen ein modifizierter Präsenzunterricht statt. Die Grundschulen sind seit dem 15. Juni wieder im angepassten Regelbetrieb geöffnet.

Lehrerinnen und Lehrer führen den Unterricht – soweit möglich – auch digital fort und versorgen ihre Klassen mit Unterrichtsmaterialien und Aufgaben. Prüfungen sind in ihrem Ablauf und in ihren Anforderungen z. T. geändert.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Kindergärten

Sehr geehrte Eltern,

wir befinden uns weiterhin mitten in der Corona-Pandemie. Dennoch gibt es Zeichen, die uns optimistisch in die Zukunft blicken lassen. Dessen ungeachtet hat der Schutz der Gesundheit aller Kinder und Pädagogen nach wie vor oberste Priorität. Ihnen muss daher bewusst sein, dass, wenn Sie Ihr Kind in einen Kindergarten bringen, eine Infektion bzw. eine Erkrankung möglich ist. Ebenso kann eine Infektion dazu führen, dass Kindergartengruppen und deren Angehörige in Quarantäne geschickt werden. Daher bitten wir Sie bereits eingangs, wenn Sie die Möglichkeit haben, Ihre Kinder weiterhin zu Hause zu betreuen, machen Sie gerne Gebrauch von dieser Option.

Im Folgenden stellen wir Ihnen die einzelnen Schritte zum Übergang der Kindergärten im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt in den „eingeschränkten Regelbetrieb“ vor. Aktuell und umfänglich wurden hier die Stadtelternbeirate in Saalfeld/Saale und Rudolstadt durch uns einbezogen.

Grundsätzlich gilt für alle Schritte, dass Eltern die Einrichtungen nicht betreten. Die Übergabe der Kinder erfolgt am Eingang der Einrichtung. Dabei tragen die Eltern eine Mund-Nasen-Bedeckung. Eingewöhnungen, die unumgänglich sind, werden auf Grundlage der Handlungsanleitung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes durchgeführt.

Was gilt nun ab wann?

Ab 18. Mai 2020 wird die Notbetreuung um Vorschulkinder und deren Geschwisterkinder erweitert.

Vom 18. bis 29. Mai 2020 erfolgt weiterhin die vorgegebene Notbetreuung in den Kindergärten. Unsere Einrichtungen benötigen diese Zeit, um sich auf den „eingeschränkten Regelbetrieb“ vorzubereiten. Die Handlungsanweisung des Thüringer Bildungsministeriums „Kita-Hygiene-Corona” bildet dabei die Grundlage. Alle Einrichtungen erarbeiten in dieser Zeit in enger Abstimmung mit dem kreislichen Gesundheitsamt ein umfangreiches, praxisorientiertes Corona-Infektionsschutzkonzept.

Zum 2. Juni 2020 nehmen die Kindergärten den „eingeschränkten Regelbetrieb“ auf. Die Kindergartengruppen werden gemäß Handlungsanweisung des Thüringer Bildungsministeriums festen Gruppen zugewiesen. Generell sollen keine „Wechselmodelle“ festgelegt werden. Vielmehr sind Einzelabsprachen mit den Eltern erwünscht und möglich. Wir wollen damit sicherstellen, dass alle Kinder jeden Tag betreut werden und deren Eltern damit arbeiten können.

Eltern, deren Kinder ein Anrecht auf Notbetreuung hatten, werden im „eingeschränkten Regelbetrieb“ in jedem Fall ein Angebot auf Betreuung erhalten. Erwerbstätige Eltern erhalten ebenfalls gemäß den Möglichkeiten der Einrichtung ein Angebot auf Betreuung. Nichterwerbstätige werden gebeten darüber nachzudenken, ob es ihnen möglich ist, ihre Kinder weiterhin vorwiegend zu Hause zu betreuen. Auf jeden Fall erhalten auch Sie ein Betreuungsangebot, das aber eingeschränkt sein kann.

Die Öffnungszeiten der Einrichtungen bleiben bis zum Eintreten in den vollständigen Regelbetrieb eingeschränkt. Die Festlegung hierzu trifft jede Einrichtung selbstständig und informiert die Eltern. Dem Gesundheitsamt haben wir empfohlen, bei steigenden Infektionszahlen wieder auf das System der Notbetreuung, welches vor dem 18. Mai 2020 galt, zurückzukehren.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Betreuungskosten für Kinder

Stadt setzt Elternbeiträge für Kindergärten und Hortgebühren aus

Freistaat Thüringen erstattet Kindergarten- und Hortträgern Elternbeiträge

Das Thüringer Kabinett traf am 24.03.2020 die Grundsatzentscheidung, dass die Elternbeiträge für Kindergärten und Horte für die Zeit der derzeitigen Schließungen den Kommunen und freien Trägern erstattet werden. Die Entscheidung macht es nun möglich, dass Eltern in Thüringen keine Gebühren für die Zeit der Schließung zahlen müssen.

Aus diesem Grund entschied nun die Stadt, die Kindergartenbeiträge und Hortgebühren zunächst für April auszusetzen. Elternbeiträge für Hort und Kindergarten werden damit während der Schließzeit nicht erhoben. Nach der Ankündigung durch den Freistaat Thüringen kann die Stadt die Eltern an dieser Stelle entlasten, ohne dass Stadt und Träger der Einrichtungen in Schieflage geraten. Für Kinder, die sich in Notbetreuung befinden, werden allerdings weiterhin Beiträge erhoben. Im April werden somit keine Elternbeiträge für Hort und Kindergarten via erteiltem SEPA-Mandat eingezogen bzw. sind nicht zu bezahlen. Eltern, die die Überweisung selbst veranlassen, müssen eigenständig die Zahlung für April auszusetzen. Sollte es trotzdem zu Lastschrifteinzügen kommen, wenden sich Eltern im Falle von Kindergartenbeiträgen direkt an den Träger und bei Hortgebühren an die Stadtverwaltung.

Die weiteren Details der Kostenerstattung vom Land an die Träger werden in der Folge Zug um Zug zwischen den zuständigen Ministerien und den Trägern geklärt. Bei der Umsetzung der Entscheidung gilt der Grundsatz, dass ein für die betroffenen Eltern möglichst praktischer und pragmatischer Weg der Rückerstattung oder Verrechnung bereits gezahlter Beiträge gefunden wird.