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Wirtschaft, Arbeit und Gewerbe

Welche Unterstützung und finanzielle Hilfen stehen aktuell für Unternehmen, Gewerbebetriebe und Händler zur Verfügung, die wirtschaftlich von Corona betroffen sind? Welche Lösungen gibt es für Arbeitnehmer. Wir geben eine Übersicht und aktualisieren schnellstmöglich, wenn es Neuerungen gibt.

Für Fragen steht Ihnen auch die Wirtschaftförderagentur Saalfeld-Rudolstadt gerne helfend unter 03672 308200 zur Seite.

Unternehmens-Hotline Thüringer Aufbaubank: 0800-534 5676 


"Corona-Soforthilfeprogramm" für die Thüringer Wirtschaft

Das Soforthilfeprogramm ist ausschließlich auf Antragsteller beschränkt, die durch die Corona-Krise in eine wirtschaftliche Notlage gekommen sind. Umfasst sind gewerbliche Unternehmen bis zu 50 Beschäftigte einschließlich Einzelunternehmen sowie die wirtschaftsnahen freien Berufe und die Kreativwirtschaft. Das schließt z.B. Architektur- und Ingenieurbüros, Forschung und Entwicklung, Werbung und Marktforschung, sonstige freiberufliche wissenschaftlichen und technische Tätigkeiten, Unterrichtleistungen, kreative, künstlerische und unterhaltende Tätigkeiten ein. Die Fördersummen belaufen sich – je nach Beschäftigtenzahl des Unternehmens – auf bis zu 30.000 Euro.

Die Antragstellung für die Soforthilfe wird ab 23.03.2020, 14 Uhr möglich sein. Das Antragsformular wird lediglich zwei Seiten umfassen. 

Kurzinformation zur Soforthilfe

Weitere Informationen finden Sie hier

Hier geht es direkt zu den Antragsunterlagen >>>

Online-Marktplatz für Saalfeld-Rudolstadt

Ihr Geschäft ist geschlossen? Ermöglichen Sie Ihren Kunden trotz strenger Regulierungen, Ihre Produkte zu kaufen. Wie? Ganz einfach!

Der Online-Marktplatz für den Landkreis Saalfeld-Rudolstadt ist ein Onlineshop, in dem verschiedene regionale Unternehmen Ihre Produkte verkaufen können - und das über einen einzigen Kanal.

Die Umsetzung und Veröffentlichung des Online-Portals könnte mit Ihrer Unterstützung bereits nächste Woche (ab 23.03.2020) stattfinden. Wie das funktioniert?

  1. Sie geben uns die Daten und Bilder der Produkte durch, die Sie verkaufen möchten
  2. Wir pflegen die Produkte in den Online-Marktplatz ein
  3. Kunden bestellen Ihre Produkte online
  4. Ein zentraler Service kümmert sich um die Abholung und Auslieferung der Waren zum Kunden
  5. Die Auslieferung der Waren erfolgt hierbei in maximal 24 h, womit auch frische Produkte angeboten werden können

Sie sind interessiert und möchten, dass Ihre Produkte im Onlineshop gelistet werden? Dann wenden Sie sich an: info@outrange.media

Das Konzept zur Umsetzung des Onlineshop ist aktuell in der Entwicklungsphase, kann aber mit Ihrer Unterstützung zeitnah umgesetzt werden. Mit dem Projekt soll zum einen den Menschen geholfen werden, die ihr ZuHause nicht ohne weiteres verlassen können, zum anderen die regionalen Einzelhändler, deren Geschäfte aktuell geschlossen bleiben müssen.

BMWI: Unterstützung für Unternehmen

Die Bundesregierung tritt entschlossen und mit aller Kraft den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus entgegen. Ziel muss es sein, die Folgen für die Unternehmen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer so gering wie möglich zu halten. Ein weitreichendes Maßnahmenbündel wird Arbeitsplätze schützen und Unternehmen unterstützen. Firmen und Betriebe werden mit ausreichend Liquidität ausgestattet, damit sie gut durch die Krise kommen.

Die zentrale Botschaft der Bundesregierung: Es ist genug Geld vorhanden, um die Krise zu bekämpfen und wir werden diese Mittel jetzt einsetzen. Wir werden alle notwendigen Maßnahmen ergreifen. Darauf kann sich jede und jeder verlassen.

Bundeswirtschaftsminister Altmaier und Bundesfinanzminister Scholz haben den Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen (PDF, 431 KB) vorgestellt. Dieser enthält folgende Maßnahmen:

  1. Das Kurzarbeitergeld wird flexibler. Unternehmen können es künftig unter erleichterten Voraussetzungen erhalten. So kann Kurzarbeitergeld unter anderem bereits dann beantragt werden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten vom Ausfall betroffen sind.
  2. Die Liquidität von Unternehmen wird durch steuerliche Maßnahmen verbessert. Zu diesem Zweck wird die Stundung von Steuerzahlungen erleichtert, Vorauszahlungen können leichter abgesenkt werden. Auf Vollstreckungen und Säumniszuschläge wird im Zusammenhang mit den Corona-Auswirkungen verzichtet.
  3. Die Liquidität von Unternehmen wird durch neue, im Volumen unbegrenzte Maßnahmen geschützt. Dazu werden die bestehenden Programme für Liquiditätshilfen ausgeweitet und für mehr Unternehmen verfügbar gemacht, etwa die KfW- und ERP-Kredite.
  4. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Scholz werden sich auch auf europäischer Ebene für ein koordiniertes und entschlossenes Vorgehen einsetzen. Die Bundesregierung begrüßt unter anderem die Idee der Europäischen Kommission für eine „Corona Response Initiative“ mit einem Volumen von 25 Milliarden Euro.

Die KfW hat die Programme jetzt zügig umgesetzt, so dass ab sofort Anträge gestellt werden können. Wichtig ist auch: KfW hat die Verfahren weiter gestrafft und gebündelt, so dass die Anträge nun noch zügiger bearbeitet werden können. Informationen, zu Antragsverfahren und -konditionen, finden Sie auf der Internetseite der KfW.

Links für Gewerbetreibende

Links für Arbeitnehmer

Online-Marktplatz SLF-RU

Online-Marktplatz für Saalfeld-Rudolstadt

Grafik TAB Schutzschirm

Corona: Thüringer Schutzschirm für Unternehmen und Beschäftigte

BMWI Unterstützung für Unternehmen