Versenden Netzwerk Drucken

Regelungen für Veranstaltungen


Regelungen des Landkreises für Veranstaltungen

Folgende Maßgaben gelten nach interner Abstimmung des Gesundheitssamtes ergänzend zu den Regelungen für Veranstaltungen nach § 7 der ThürSARS-CoV-2-GrundVO:

Bei Anzeigen von Veranstaltungen nach § 7 Abs. 4 ThürSARS-CoV-2-GrundVO schicken Sie dem Gesundheitsamt des Landkreises folgende Informationen:

  • Wer richtet eine Veranstaltung aus?
  • Was für eine Veranstaltung ist es (bspw. Geburtstagsfeier, Hochzeit, ...)?
  • Wann findet sie statt?
  • Wo findet sie statt?
  • Wieviele Personen erwarten Sie?
  • Wenn die Veranstaltung in geschlossenen Räumen stattfindet, geben Sie bitte ggf. noch die Raumfläche des Veranstaltungsortes mit an.

Die Informationen schicken Sie an: gesundheitsamt@kreis-slf.de oder postalisch an: Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt, Gesundheitsamt, Rainweg 81, 07318 Saalfeld/Saale.

Bei der Erstellen des erforderlichen Hygienekonzeptes nach § 5 Abs. 3 ist auf folgendes besonders einzugehen:

  • Bildung zusammengehöriger Gruppen aus 2 Haushalten oder 10 Personen z.B. durch 10er Tische; die Abstandsregeln nach § 1 Abs. 1 zwischen Gruppen aus 2 Haushalten bzw. 10 Personen sollten beachtet werden
  • Ausschluss von Personen mit Symptomen einer Erkältung bzw. Covid-19 entsprechend § 3 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 und 2
  • ausreichende Belüftung entsprechend der Raumgröße, möglichst durchgehende Belüftung
  • Führen einer Teilnehmerliste
  • Austausch der Infektionsschutzkonzepte nach § 5 Abs.3 zwischen Betreiber der genutzten Räumlichkeit und dem Veranstalter der Veranstaltung

Öffentliche Veranstaltungen nach § 7 Abs. 2 bleiben verboten. Dazu zählen alle öffentlichen Veranstaltungen der genannten Art mit öffentlichem Festcharakter ohne Zugangsbeschränkung oder nicht im Vorfeld zu bestimmenden Personenkreis.

Veranstaltungsabsagen

Um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern, ist es von entscheidender Bedeutung, größere Menschenansammlungen zu vermeiden. Abgesagt sind bis auf Weiteres sämtliche städtische Veranstaltungen.