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Lärmaktionsplanung


Lärmaktionsplanung der Stadt Saalfeld/Saale 2020/2021

Mit der Lärmaktionsplanung wird neben der Reduzierung gesundheitsschädlicher Auswirkungen durch Lärm auch insgesamt eine Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität in der Stadt Saalfeld/Saale angestrebt. Grundsatz bildet dabei die Förderung des Umweltverbundes die nachhaltigste Möglichkeit zur gesamtstädtischen Lärmminderung.

Auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie wurde im Jahr 2008 der erste Lärmaktionsplan für die Stadt Saalfeld/Saale erarbeitet. Ergänzend zum damals verpflichtend zu betrachtenden Straßennetz mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 6 Mio. Fahrzeugen pro Jahr beinhaltete dieser bereits Handlungsempfehlungen für weitere Konfliktbereiche mit geringeren Verkehrsaufkommen. Der Lärmaktionsplan wurde am 04.10.2008 durch den Stadtrat der Stadt Saalfeld/Saale beschlossen.
Mit dem vorliegenden Lärmaktionsplan erfolgt eine erste Fortschreibung des Lärm-aktionsplanes der Stadt Saalfeld/Saale.

Lärmaktionsplanung Eisenbahn-Bundesamt

2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes

Hintergründe und Inhalt der Öffentlichkeitsbeteiligung: Unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt das Eisenbahn-Bundesamt alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. Eine Haupteisenbahnstrecke ist ein Schienenweg mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in § 47 lit. a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung: Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in zwei zeitlich getrennten Phasen statt. In der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung war es möglich, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Resonanz zu der 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung, dem bereits veröffentlichten Lärmaktionsplan Teil A und bereits vorhandenen Lärmminderungsmaßnahmen zu geben. Der Teil A des Lärmaktionsplanes ist im Internet über die Informations- und Beteiligungsplattform unter www.laermaktionsplanung-schiene.de oder direkt unter www.eba.bund.de/lap abrufbar.

Es besteht die Möglichkeit, über eine entsprechende Anwendung auf der Informationsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de an der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung mitzuwirken. Alternativ hierzu können Beteiligungen auch per Post an das Eisenbahn-Bundesamt, Lärmaktionsplanung, Heinemannstraße 6, 53175 Bonn geschickt werden. Der vom Eisenbahn-Bundesamt hierfür vorbereitete Fragebogen kann über die angegebene Internetadresse heruntergeladen oder postalisch über obenstehende Adresse angefordert werden.

Fragen können Sie an das Eisenbahn-Bundesamt unter lap@eba.bund.de oder postalisch an oben genannte Adresse richten.

Lärmaktionsplanung Stadt Saalfeld/Saale, Lärmkartierung 2007

Umsetzung der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm in Thüringen. Grundlage der Lärmaktionsplanung bilden die EU - Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) und die Vorgaben  des §47d BImSchG. 

1. Stufe: Lärmkartierung 2007

Die thüringenweite Lärmkartierung für den Straßenverkehrslärm an Hauptverkehrsstraßen wurde durch die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) Jena nach §47c Abs.1  BImSchG durchgeführt. Die Lärmkartierungsergebnisse für die Stadt Saalfeld/Saale werden hiermit veröffentlicht (Karten 1-4).

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